WAS UNS BESONDERS MACHT
Freude und Teilhabe am Leben.
Austausch auf Augenhöhe.
Gemeinsam für mehr Lebensqualität.
Selbstverantwortung erhalten.
Eigeninitiative fördern.
UNSERE GRUNDWERTE
Freiheit
Gleichheit
Solidarität
Gerechtigkeit
Toleranz
Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die länger als sechs Monate anhalten und deren Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund ihrer Beeinträchtigung bedroht ist.
Menschen mit seelischen Behinderungen / psychischen Beeinträchtigungen
Der medizinische Fachbegriff in der Sozialpsychiatrie lautet: Menschen mit psychischen und Verhaltensstörungen. In der Eingliederungshilfe wird die Formulierung Menschen mit seelischen Behinderungen verwendet. Für eine einheitliche Darstellung verwendet die AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH - TRIALOG den Begriff Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Mit unseren sozialpsychiatrischen Angeboten in der Eingliederungshilfe haben wir uns auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen spezialisiert.
Sonstige Begriffe: Leistungsberechtigte Person, Leistungsträger und Leistungserbringer
Der Begriff leistungsberechtige Person meint Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistung der Eingliederungshilfe haben.
Leistungserbringer sind Unternehmen oder Anbieter, die spezielle Angebote für die Eingliederungshilfe anbieten. Die AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH – TRIALOG bietet solche sozialen Dienste und Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen an. Unsere Angebote sind so ausgerichtet, dass die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zu wohnen und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen bestmöglich erfüllt werden. Daran arbeiten wir Tag für Tag mit jedem einzelnen Menschen.
Leistungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe beschreibt das zuständige Amt innerhalb der Kommune, das heißt die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover in der Sie leben (und wo Sie einen Antrag auf Leistung der Eingliederungshilfe stellen).
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX haben Menschen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die wesentlich in der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen sowie explizit bei Frauen und Kindern Rechnung getragen. Detaillierte Voraussetzungen finden Sie hier.
Menschen mit einer Behinderung, die eine Unterstützung wünschen, müssen diese Leistungen beantragen. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Sie nur auf Antrag. Zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen die Kommunen, das heißt die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover. Auf dieser Internetseite finden Sie die jeweilige Kommune zur Eingliederungshilfe und zwar hier.
Es gibt eine ganze Reihe von Beratungsmöglichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit sich Unterstützung bei der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)“ zu holen. Die nächste EUTB finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de
Sie erhalten aber auch eine Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Landkreises oder Stadt. Und auch Ihre Kommunen im Fachbereich Soziales, Fachstelle Eingliederungshilfe können Sie beraten.
Gerne können Sie sich aber auch an uns wenden. Wir informieren Sie über die Angebote gerne auch in einem persönlichen Gespräch. Ihre Ansprechpartnerin oder ihren Ansprechpartner finden sie schnell, wenn Sie auf unserer Internetseite auf der Landkarte die Region anklicken in der Sie ein Unterstützungsangebot suchen.
Im Gesetz ist verankert, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, bei welchem Unternehmen Sie die Unterstützung erhalten möchten. Der Anbieter muss jedoch eine sogenannte „Leistungsvereinbarung“ mit dem Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben und zwar für die Region in der Sie leben.
Sollten wir der Anbieter sein für den Sie sich entscheiden, sind wir bemüht Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden an. Unsere Standorte finden Sie auf der Karte.
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Sie nur auf Antrag. Anträge werden über das sogenannte B.E.Ni-Verfahren beantragt. B.E.Ni ist das Bedarfsermittlungsinstrument für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. B.E.Ni hilft Ihnen dabei, einen Plan zu machen. Einen Plan für die Zukunft. Hier finden Sie Filme, die B.E.Ni und somit die Antragstellung erklären.
Unterstützung bei den übrigen Antragsverfahren erhalten Sie bei den „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen“ und auch bei der Fachabteilung Eingliederungshilfe in Ihrer Kommune oder Stadt, bei denen Sie die Anträge stellen müssen, z.B. bei uns. Weitere Informationen finden Sie unter „Wo werde ich beraten?“
Sie können sich an unterschiedlichster Stelle informieren zu einzelnen Unterstützungsangebote. Schauen Sie hierzu unter „Wo werde ich beraten?“ Einen Antrag zu Leistung auf Eingliederungshilfe stellen Sie bei ihrem Amt, das heißt in ihrer Kommune. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter der Frage „Wo kann ich Leistungen beantragen?“
Hierbei möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, bei welchem Unternehmen Sie die Unterstützung (Leistungen) erhalten möchten. Der Anbieter muss jedoch eine sogenannte „Leistungsvereinbarung“ mit dem Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben und zwar für die Region in der Sie leben.
Sollten wir der Anbieter sein, für den Sie sich entscheiden, sind wir bemüht Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden an. Unsere Standorte finden Sie auf der Karte.
Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe werden von dem Träger der Eingliederungshilfe (in Niedersachsen die Kommunen) übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich Menschen mit Behinderungen an den Kosten beteiligen. Einige Leistungen sind von vorneherein von der Beitragspflicht ausgenommen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Für Leistungen der Ergotherapie und Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege gibt es kein Antragsverfahren. Die Kosten der Leistungsangebote zu der Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und/oder der Ergotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierfür muss Ihnen Ihre behandelnde Facharztpraxis lediglich ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept können Sie einfach zu uns kommen, wir regeln alles Weitere. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
INFORMATIONEN, HILFE und BERATUNG
Unsere Geschäftsstelle
9:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: (0511) 49 52 164
E-Mail: info@awo-trialog.de
AWO Soziale Dienste
Bezirk Hannover gGmbH Trialog
Körtingsdorfer Weg 8
30455 Hannover
Telefon: (0511) 49 52 164
Telefax: (0511) 49 52 252
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