trialog logo banner linkstrialog logo banner rechts

  

  

Kantine im Kreishaus

Sie möchten mit Kolleg*innen in netter Atmosphäre zu Mittag essen oder brauchen einen Snack mitten im Alltag? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr hat die Kantine im Kreishaus geöffnet. Während der gesamten Öffnungszeit kann man beim Kioskverkauf Kleinigkeiten erwerben. Warme Küche bieten wir Ihnen von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr an.
Sie können zwischen 5 verschiedenen Gerichten wählen: dem Tagesgericht, Vegetarisches, Suppe/Eintopf, Pasta- und saisonalem Gericht. Letzteres ist eine Besonderheit, wie  z.B. ein Spargelgericht im Mai /Juni. Außer dem saisonalen Gericht wechseln alle anderen täglich.

Man kann auch a lá carte essen. Mit folgendem Link finden Sie neben der ständigen Speisenkarte auch die aktuelle Wochenkarte und die Angebotsliste des Kiosks: www.kantine-im-kreishaus.de

Wenn man á la carte isst, wird das Essen vom Personal serviert. Alle anderen Gerichte werden ausgegeben.

Der Kiosk bietet neben den auf der Internetseite der Kantine aufgeführten Waren wie verschiedene Kaffeespezialitäten und belegte Brötchen auch selbstgebackenen Käse-,  Apfel- und saisonal Erdbeerkuchen, Brezeln und wechselnd verschiedenes süßes Gebäck (mal Franzbrötchen, mal Schokobrötchen) an. Außerdem kann man am Kiosk Eis kaufen.

Über den Service in der Kantine hinaus werden auch Kreishausveranstaltungen organisiert. Dazu deckt das Personal entweder die Räume ein oder stellt bestückte Servierwagen bereit. Zum Angebot gehören z.B. Getränke, belegte Brötchen und Snacks.

Aktuell arbeiten etwa 24 Klient*innen in der Kantine, von denen ein Teil in der Küche, der andere Teil im Service arbeitet.

Zu den Aufgaben in der Küche gehören Produktion und Vorbereitung der Speisen sowie ihre Zubereitung. Des Weiteren müssen Geräte wie die Spülmaschine bedient werden.

Der Service gibt die Speisen aus, stellt Geschirr und Besteck bereit und kümmert sich um den Verkauf, der auch die Bedienung der Kasse einschließt.

Außerdem reinigen die Klient*innen die Kantine, geben Bestellungen auf und nehmen sie an.

Da auch der Umgang mit Gästen zum Aufgabenfeld gehört, wird die soziale Kompetenz der Klient*innen gefördert. Der Umgang mit Geld schult ihre Rechenfähigkeiten. Die Arbeit erfolgt im Schichtdienst: Einige Klient*innen beginnen um 6 Uhr, andere um 7 Uhr und die dritte Schicht um 8 Uhr. Die letzte Schicht endet um 15.30 Uhr.

Schauen Sie doch einmal bei uns vorbei. Es erwarten Sie freundliche Bedienung und frisch zubereitetes Kantinenessen zu moderaten Preisen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ansprechpartner:

Gruppenleitung
Herr Phillip

Telefon (05121) 88455 - 08
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Berufsbildungsbereich

Klient bearbeitet Holz mit SchmirgelpapierIm Anschluss an das dreimonatige Eingangsverfahren beginnt in der Regel die zweijährige Maßnahme des Berufsbildungsbereichs. Im ersten Berufsbildungsjahr findet die berufliche Qualifizierung nach individuellem Rahmenlehrplan abseits der Arbeitsbereiche im separierten Berufsbildungsbereich statt. Hier können unter anderem fachpraktische Grundlagen und Fertigungstechniken zum Umgang mit dem Werkstoff Holz, mit Werkzeugen oder Maschinenm, sowie auch hauswirtschaftliche oder bürotechnische Abläufe erlernt werden. Die Beschäftigten bekommen theoretische und praktische Kenntnisse nach ihren Fähigkeiten und Interessen vermittelt und  werden an die Tätigkeiten unserer Arbeitsbereiche herangeführt. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Hauswirtschaft
  • Gastronomie
  • Tischlerei
  • Gartendienst
  • Büro/EDV

Klient schneidet HimbeerkuchenZudem trainieren sie Pünktlichkeit und Ausdauer und werden in ihren Sozialkompetenzen gefördert.

Nach Ablauf des ersten Jahres im Berufsbildungsbereich finden verschiedene Praktika nach den Wünschen und Fähigkeiten der Beschäftigten in den Arbeitsbereichen statt. Dort kann Erlerntes angewendet und weiter vertieft werden. Während der gesamten zwei Berufsbildungsjahre stehen den Teilnehmern Bildungsbegleiter zur Seite, die den Ablauf koordinieren und unterstützen.

Ansprechpartner sind:

Gabriele Borchardt

Telefon (05121) 20686 - 31
Mobil 0175 / 72 16 20 0
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Matthias Trümper

Telefon (05121) 20686 - 23
Mobil 0172 / 42 92 14 4
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Übungsfirma und Magazin

Die Übungsfirma ist ein Lernort, an dem berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten handlungsorientiert vermittelt, erweitert und vertieft werden. Die Beschäftigten können hier bürotechnische und kaufmännische Abläufe erlernen. Es können reale Arbeitsabläufe an verschiedenen Arbeitsplätzen mit unterschiedlichen Aufgaben durchgeführt werden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit der Aufgabenwahl bzw. -zuweisung unter Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen.

2023 04 Logos Kontor 15 quadratisch fertig

In unserem Magazin sind zwei Mitarbeitende mit der Bearbeitung von internen Bestellungen wie Büromaterial, Arbeitskleidung, der Warenannahme und –kontrolle, sowie der Verwaltung des Bestandes beschäftigt. Das selbständige Arbeiten wird gefördert.

Folgende Lernfelder werden unter anderem bearbeitet:

  • EDV-Grundlagen
  • Office-Anwendungen
  • Büroorganisation
  • Personalwesen
  • Rechnungswesen
  • Einkauf und Verkauf
  • kundenorientierte Korrespondenz

Umsetzung:

  • Erwerb von bürotechnischen Grundlagenkenntnissen durch die Einarbeitung in verschiedene Office-Programme wie Word, Excel und Outlook. Hierzu werden nach der Ermittlung des individuellen Kenntnisstandes einfache Startprojekte bis hin zu komplexen Aufgaben angeboten.
  • Anwendung und Vertiefung von EDV-Kenntnissen durch die Bearbeitung von Aufträgen in einem fiktiven Unternehmen und die Vermittlung kaufmännischer Abläufe / Bearbeitung von Posteingang und -ausgang / Erstellung von Angeboten / Auftragsbestätigung / Rechnungserstellung / Buchhaltung und Mahnwesen / personalwirtschaftliche Prozesse / u.v.m.
  • Umgang mit Einkauf, Bestellung und Verkauf erlernen: Preiskalkulation / realistische, für den Auftrag und den Bedarf passende Mengen abschätzen / Belege und Rechnungen dokumentieren / Verkaufsmarketing
  • Üben von Gesprächen, Telefonaten und E-Mail-Austausch mit fiktiven Kunden

Gruppenleitung:

Maria Haese

Telefon (05121) 20686 - 35

Mobil 0151 / 54 61 09 96

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das korrekte und regelkonforme Verhalten trägt bei uns, dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hannover e.V. und unseren Tochter- und Enkelgesellschaften (AWO Unternehmensverbund), höchste Priorität und bildet das Fundament unseres Erfolges.

Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Dennoch haben wir bereits eine interne Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich wenden können, um Verstöße zu melden. Melden können Sie:

  • strafbewehrte Verstöße (z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung);
  • bußbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient;
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, z.B. zur Bekämpfung von Geldwäsche, Vorgaben zum Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patientenversorgung, zum Schutz personenbezogener Daten.

Seriöse Hinweise über Complianceverstöße (Gesetzes- und Ethikverstöße) helfen uns diesen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen zu reduzieren.

Wer kann Verstöße melden?

Mitarbeiter*innen, Praktikanten*innen, Bewerber*innen, ehemalige Mitarbeiter*innen, Dienstleister und Lieferanten sowie deren Mitarbeiter*innen und Freelancer, Anteilseigner und Mitglieder des Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgans haben daher jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden. Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben.

Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen eine anonyme Abgabe Ihres Hinweises und gewährleistet zudem eine vertrauensvolle Kommunikation.

So können Sie uns kontaktieren:

Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister, der

S-CON GmbH & Co. KG

aufgenommen und dann anonym an uns weitergeleitet. Wenn Sie S-CON gegenüber ebenfalls anonym bleiben wollen, kann dies nur vollständig über die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems im Folgenden gewährleistet werden.

Unser digitales Hinweisgebersystem

Über das digitale Hinweisgebersystem können mögliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien anonym gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass für jede Gesellschaft im Unternehmensverbund ein eigener Link zu verwenden ist.

Das internetbasierte Hinweisgebersystem steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

Gesellschaft

Link

AWO Bezirksverband Hannover e.V.

https://awo-070.hinweis.one

AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH

https://awo-070-1.hinweis.one

AWO Gesundheitsdienste Betreuung gGmbH

https://awo-070-2.hinweis.one

AWO Seniorenwohnanlage gGmbH

https://awo-070-3.hinweis.one

Wohnen und Pflege Culinaria GmbH

https://awo-070-4.hinweis.one


Telefonische Hinweise

Hinweise können außerdem über die Nutzung einer telefonischen Hotline abgegeben werden.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag (Feiertage und Wochenenden ausgenommen) von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer

0 800 88 44 66 84 erreichbar.

Postalische Hinweise

Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür steht ein separates Postfach zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.

S-CON GmbH & Co. KG
Postfach 51 05 28
30635 Hannover

Persönliche Hinweise

Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.

KONTOR 15

HIER geht es direkt zum Kontor 15

Standort: Friedrichstraße 7 und 8 , 31134 Hildesheim

Logo Kontor 15

Das KONTOR 15 ist unser AWO-Standort in der Hildesheimer Innenstadt. Hier sind ab 2023 ca. 20 Mitarbeitende beschäftigt, denen ein umfangreiches Angebot an Aufgabenbereichen bereitgestellt wird. In den Räumlichkeiten werden dabei verschiedene Dienstleistungen angeboten. Dazu zählt auch ein integrierter Shop für Kopierbedarf und kreative Ideen. Diese schaffen ein förderndes Ambiente für die Mitarbeitenden und ein ergänzendes Angebot für Gewerbetreibende und Privatpersonen rund um die Hildesheimer Bernwardstraße.

Im KREATIV-KONTOR werden von der Visitenkarte, über den Flyer bis hin zum kompletten Corporate Design Gestaltungs-Aufgaben durchgeführt. Des Weiteren gestalten die Mitarbeitenden hier Produkte wie Buttons, T-Shirts und Leinwand-Ausdrucke, welche im Shop angeboten werden.

Im DRUCK-KONTOR nehmen die Mitarbeitenden Aufträge im Druckerei-Bereich von der DIN A4-Kopie, über den Großformat-Druck bis hin zu Textildruck-Aufträgen an. Auch Binde- und Falz-Arbeiten werden von uns umgesetzt. Der T-Shirt-Druck, sowie die Schneid- und Plott-Arbeiten runden das Angebot ab.

Im RAD-KONTOR betreuen wir die abschließbare Fahrradabstellanlage „Bike + Ride" am Hauptbahnhof Hildesheim. Hier können von interessierten Fahrradbesitzern Verträge über Einstellplätze geschlossen werden. Diese bekommen die Transponder anschließend ausgehändigt.

Das BUCH-KONTOR wird momentan umgestaltet, bitte schauen Sie später noch einmal vorbei.

Schwerpunkte der zu lernenden Inhalte sind:

  • Gestaltungsaufgaben im Bereich Print und Web mit professioneller Software
  • Druckvorstufe
  • Produktion von Digitaldruck-Medien
  • Arbeiten an Großformatdruckern und dem Schneid-Plotter
  • T-Shirt-Druck
  • Kundenberatung vor Ort, sowie die Kontaktpflege und -bindung über Telefon und E-Mail
  • Arbeiten mit der Registrierkasse
  • Pflege und Überwachung der „Bike + Ride“-Anlage
  • Arbeiten im Team und auch bereichsübergreifend, durch das breite Angebot

Kreativ-Kontor

Logo Kreativ Kontor

Im Kreativ-Kontor werden mittels Profi-Gestaltungs-Software die wichtigsten Print- und Web-Medien rund um das Corporate Design eines Unternehmens, wie z.B. Visitenkarten, Flyer, Briefpapier etc. für Geschäftskunden gestaltet. Außerdem werden Einladungskarten, Glückwunschkarten, Buttons, T-Shirts u.v.m. erstellt. Viele unserer Gestaltungsarbeiten sind dabei auch für Privatkunden möglich.

Folgende Lernfelder werden unter anderem bearbeitet:

  • sicherer Umgang mit branchenspezifischer Spezialsoftware:

Print: Photoshop, Illustrator, InDesign ect.
Web: versch. CMS-Programme, After Effects, Premiere Pro, Media Encoder ect.

  • Gestaltung von Print- und Digitalmedien:

Print: Erstellung von Anzeigen, Flyern, Visitenkarten, Broschüren, Speisekarten nach Vorgabe, Erscheinungsbild eines Unternehmens vom Logo bis zum gesamten Corporate Design, Innen- und Außenwerbung
Web: Erstellung und Pflege von Internetseiten, Logoanimationen, kurze und längere Werbevideos bzw. Image-Filme / freie künstlerische Arbeiten oder Teilarbeiten: Post- und Grußkarten, Gutscheine, Visitenkarten / weitere Arbeiten nach Absprache, wie z.B. die Aufbereitung von (bereits bestehenden) Elementen

  • Angebot und Auftrag:

Kalkulation von Angeboten / Beschaffung von Betriebsmitteln und Materialien

  • Kundenberatung und Kontaktpflege:

Kommunikation und Korrespondenz mit Auftraggebern und Kunden mit gleichzeitiger Nutzung versch. Informations- & Kommunikationssysteme / Beratungsgespräche mit Kunden / Termine abstimmen

  • Teamarbeit und Kooperation:

Aufgaben im Team planen und bearbeiten / Rückmeldungen geben und entgegennehmen / Konflikte benennen und zur Vermeidung beitragen

Das Angebot

  • Gestaltung und Erstellung von Digital- und Printmedien: Anzeigen, Flyer, Visitenkarten, Broschüren und Speisekarten nach Vorgabe
  • freie künstlerische Arbeiten oder Teilarbeiten: Post- oder Grußkarten, Gutscheine und Visitenkarten
  • Pflegen und Erstellen von Internetseiten
  • Aufbereiten von dazugehörigen Elementen
  • weitere Arbeiten nach Absprache

Druck-Kontor

Logo Druck Kontor

Im Druck-Kontor haben wir die Möglichkeit, DIN A4- und DIN A3-Drucke und -Kopien anzufertigen. Mittels eines Großformat-Druckers sind wir außerdem in der Lage, großformatige Papier-und Leinwanddrucke umzusetzen. Hinzu kommen Falz-, Binde- und Schneidearbeiten, durch die z.B. ganze Bachelor-Arbeiten fertiggestellt werden können. Mit Hilfe einer T-Shirt-Presse können Textilien verschiedener Art mit Logos und Schrift versehen werden.

Folgende Lernfelder werden unter anderem bearbeitet:

  • Teamarbeit und Kooperation:

Aufgaben im Team planen und bearbeiten / Rückmeldungen geben und entgegennehmen / Konflikte benennen und zur Vermeidung beitragen

  • Umsetzung der verschiedenen Schritte von Auftragsabläufen erlernen:

Bearbeitung von Anfragen, Aufträgen und Reklamationen von Kunden / das Vermitteln der Möglichkeiten innerhalb unseres Leistungsspektrums / Einhaltung von Auftragsanforderungen / fertiggestellte Arbeiten übergeben

  • Bedienung der bürotechnischen Einrichtungen:

Handhabung von allen im Bereich vorhandenen Einrichtungen, Büro-Maschinen und Werkzeugen / Grundkenntnisse gängiger PC- und Office- Anwendungen

  • Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen:

Zwischenkontrollen und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen / Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen

  • Kundenkontakt:

kompetente Beratung der Kunden und ein freundlicher Umgang mit diesen

  • Terminmanagement und Flexibilität
  • Bedienung von gängigen Registrierkassensystemen

Das Angebot

- Kopier-Arbeiten
- Druckaufträge umsetzen: Digitaldruck, Großformatdruck, Textil-Druck, Schneid-Plott-Arbeiten
- Bindung: Hartcover-Bindung, Heißleimbindung, Ringbindung
- Pressen von Büchern, Arbeiten (z.B. Bachelor-Arbeiten) und T-Shirts
- Falz- und Präge-Arbeiten

Buch-Kontor

Logo Buch Kontor

Das BUCH-KONTOR wird momentan umgestaltet, bitte schauen Sie später noch einmal vorbei.

Rad-Kontor

Logo Rad kontor

Die abschließbare Fahrradabstellanlage „Bike + Ride“ am Hauptbahnhof Hildesheim wird von uns betreut und gepflegt. Das Rad-Kontor verwaltet die Schlüssel (Transponder) und Verträge.

Folgende Lernfelder werden unter anderem bearbeitet:

  • Kenntnisse des Verwaltungssystems des Rad-Kontors: Kundenkartei und Schlüsselvergabe
  • Kontrolle der Rad-Abstellanlage am Hildesheimer Hauptbahnhof
  • Freundlicher Umgang mit den Kunden und Absprachen mit diesen per Telefon oder vor Ort
  • Zusammenarbeit mit dem „adfc“ und dem „adfc Hildesheim“

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00
Freitag: 8:00 - 14:30


Gruppenleitungen:

Thomas Clausen
Telefon (05121) 98197 - 47
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Franziska Pagano
Telefon (05121) 98197 - 58
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KFZ-Werkstatt Arbeiten

Kartongs werden gepackt

WAS UNS BESONDERS MACHT

Freude und Teilhabe am Leben.
Austausch auf Augenhöhe.
Gemeinsam für mehr Lebensqualität.
Selbstverantwortung erhalten.
Eigeninitiative fördern.

Zum Leitbild der TRIALOG

Rezeption

UNSERE GRUNDWERTE

Freiheit
Gleichheit
Solidarität
Gerechtigkeit
Toleranz

Raum mit Stehtischen

Reinigungsarbeiten

Geschirrrückgabe

Wir in den sozialen Medien

 

  

Fragen zu den Angeboten der AWO Trialog

 

  • Was meint der Begriff „Menschen mit (seelischen) Behinderungen“?

    Menschen mit Behinderungen

    Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die länger als sechs Monate anhalten und deren Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund ihrer Beeinträchtigung bedroht ist.

    Menschen mit seelischen Behinderungen / psychischen Beeinträchtigungen

    Der medizinische Fachbegriff in der Sozialpsychiatrie lautet: Menschen mit psychischen und Verhaltensstörungen. In der Eingliederungshilfe wird die Formulierung Menschen mit seelischen Behinderungen verwendet. Für eine einheitliche Darstellung verwendet die AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH - TRIALOG den Begriff Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Mit unseren sozialpsychiatrischen Angeboten in der Eingliederungshilfe haben wir uns auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen spezialisiert.

  • Hilfreiche Begriffe in der Eingliederungshilfe

    Sonstige Begriffe: Leistungsberechtigte Person, Leistungsträger und Leistungserbringer

    Der Begriff leistungsberechtige Person meint Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistung der Eingliederungshilfe haben.

    Leistungserbringer sind Unternehmen oder Anbieter, die spezielle Angebote für die Eingliederungshilfe anbieten. Die AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH – TRIALOG bietet solche sozialen Dienste und Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen an. Unsere Angebote sind so ausgerichtet, dass die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zu wohnen und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen bestmöglich erfüllt werden. Daran arbeiten wir Tag für Tag mit jedem einzelnen Menschen.

    Leistungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe beschreibt das zuständige Amt innerhalb der Kommune, das heißt die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover in der Sie leben (und wo Sie einen Antrag auf Leistung der Eingliederungshilfe stellen).

  • Wer hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe?

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX haben Menschen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die wesentlich in der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen sowie explizit bei Frauen und Kindern Rechnung getragen. Detaillierte Voraussetzungen finden Sie hier.

  • Wo kann ich Leistungen beantragen?

    Menschen mit einer Behinderung, die eine Unterstützung wünschen, müssen diese Leistungen beantragen. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Sie nur auf Antrag. Zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen die Kommunen, das heißt die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover. Auf dieser Internetseite finden Sie die jeweilige Kommune zur Eingliederungshilfe und zwar hier.

  • Wo werde ich beraten?

    Es gibt eine ganze Reihe von Beratungsmöglichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen.

    Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit sich Unterstützung bei der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)“ zu holen. Die nächste EUTB finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de

    Sie erhalten aber auch eine Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Landkreises oder Stadt. Und auch Ihre Kommunen im Fachbereich Soziales, Fachstelle Eingliederungshilfe  können Sie beraten.

    Gerne können Sie sich aber auch an uns wenden. Wir informieren Sie über die Angebote gerne auch in einem persönlichen Gespräch. Ihre Ansprechpartnerin oder ihren Ansprechpartner finden sie schnell, wenn Sie auf unserer Internetseite auf der Landkarte die Region anklicken in der Sie ein Unterstützungsangebot suchen.

  • Habe ich ein Mitspracherecht, wer mich betreut und unterstützt?

    Im Gesetz ist verankert, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, bei welchem Unternehmen Sie die Unterstützung erhalten möchten. Der Anbieter muss jedoch eine sogenannte „Leistungsvereinbarung“ mit dem Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben und zwar für die Region in der Sie leben.

    Sollten wir der Anbieter sein für den Sie sich entscheiden, sind wir bemüht Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden an. Unsere Standorte finden Sie auf der Karte.

  • Wie kann ich Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen? Und wer unterstützt mich bei den Antragsverfahren?

    Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Sie nur auf Antrag. Anträge werden über das sogenannte B.E.Ni-Verfahren beantragt. B.E.Ni ist das Bedarfsermittlungsinstrument für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. B.E.Ni hilft Ihnen dabei, einen Plan zu machen. Einen Plan für die Zukunft. Hier finden Sie Filme, die B.E.Ni und somit die Antragstellung erklären.

    Unterstützung bei den übrigen Antragsverfahren erhalten Sie bei den „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen“ und auch bei der Fachabteilung Eingliederungshilfe in Ihrer Kommune oder Stadt, bei denen Sie die Anträge stellen müssen, z.B. bei uns. Weitere Informationen finden Sie unter „Wo werde ich beraten?“

  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?

    Sie können sich an unterschiedlichster Stelle informieren zu einzelnen Unterstützungsangebote. Schauen Sie hierzu unter „Wo werde ich beraten?“ Einen Antrag zu Leistung auf Eingliederungshilfe stellen Sie bei ihrem Amt, das heißt in ihrer Kommune. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter der Frage „Wo kann ich Leistungen beantragen?“

    Hierbei möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, bei welchem Unternehmen Sie die Unterstützung (Leistungen) erhalten möchten. Der Anbieter muss jedoch eine sogenannte „Leistungsvereinbarung“ mit dem Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben und zwar für die Region in der Sie leben.

    Sollten wir der Anbieter sein, für den Sie sich entscheiden, sind wir bemüht Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden an. Unsere Standorte finden Sie auf der Karte.

  • Was kosten die Leistungsangebote? Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe werden von dem Träger der Eingliederungshilfe (in Niedersachsen die Kommunen) übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich Menschen mit Behinderungen an den Kosten beteiligen. Einige Leistungen sind von vorneherein von der Beitragspflicht ausgenommen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

    Für Leistungen der Ergotherapie und Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege gibt es kein Antragsverfahren. Die Kosten der Leistungsangebote zu der Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und/oder der Ergotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierfür muss Ihnen Ihre behandelnde Facharztpraxis lediglich ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept können Sie einfach zu uns kommen, wir regeln alles Weitere. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.